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Werkstoffgruppen nach ISO 15608: Warum die Gruppe über die Deckung entscheidet

Im Edelstahlbau scheitert eine Nachweiskette selten am Schweißen. Sie scheitert daran, dass eine vorhandene Verfahrensprüfung den Werkstoff des Auftrags nicht trägt — weil er in einer anderen Werkstoffgruppe liegt.

Wofür die Gruppeneinteilung da ist

ISO 15608:2025 ordnet metallische Werkstoffe in Gruppen, damit Qualifikationen nicht für jede einzelne Werkstoffnummer wiederholt werden müssen. Die Gruppe ist die Achse, an der die Schweißverfahrensprüfung nach ISO 15614-1 ihren Geltungsbereich beschreibt: Sie wird an einem bestimmten Werkstoff durchgeführt und gilt für einen Bereich, der über die Gruppeneinteilung beschrieben wird. Die Schweißerprüfung nach ISO 9606-1 beschreibt ihren Werkstoff-Geltungsbereich dagegen über die Zusatzwerkstoffgruppe (Abschnitt 5.5, Tabelle 2); die Grundwerkstoffgruppe des Prüfstücks wird dort nur vermerkt. Ausnahme: Beim Schweißen ohne Zusatzwerkstoff (Prozesse 142 und 311) ist die Grundwerkstoffgruppe des Prüfstücks der Geltungsbereich (ISO 9606-1, Abschnitt 5.6).

Welcher Bereich das im Einzelfall ist, steht in der jeweiligen Prüfnorm und auf der Bescheinigung — nicht in einer Faustregel.

Die Gruppen, die im Edelstahlbau zusammenkommen

Gruppe 7Ferritische und martensitische nichtrostende Stähle
Kurzbezeichnung der Hauptgruppe; sie umfasst ferritische, martensitische und ausscheidungsgehärtete nichtrostende Stähle (Untergruppen 7.1 bis 7.3). Ihr Schweißverhalten unterscheidet sich deutlich von den austenitischen Güten — und damit auch der Geltungsbereich einer Verfahrensprüfung.
Gruppe 8Austenitische nichtrostende Stähle
Die Gruppe der klassischen Edelstähle im Anlagenbau, darunter 1.4301 und 1.4404 — mit den Untergruppen 8.1 und 8.2 (nach Chromgehalt) und 8.3 (mangan-austenitische Stähle, 4 bis 12 % Mn). Die meisten Verfahrensprüfungen eines Edelstahlbetriebs liegen hier.
Gruppe 9Nickellegierte Stähle mit Ni ≤ 10 %
Gemeint sind nickellegierte Stähle bis 10 % Nickel (Untergruppen 9.1 bis 9.3) — keine Nickelbasis-Legierungen, die ISO 15608 in eigenen Gruppen führt. Sie stehen als eigene Gruppe neben den austenitischen Güten; eine Verfahrensprüfung an Gruppe 8 ist keine Verfahrensprüfung an Gruppe 9.
Gruppe 10Duplex (austenitisch-ferritisch)
Duplex- und Superduplex-Güten. Sie sehen im Lager aus wie Edelstahl und liegen in der Gruppeneinteilung woanders — der häufigste Grund, warum eine Zuordnung im Nachhinein nicht trägt.

Ein Betrieb, der für Lebensmittel-, Pharma- und Chemietechnik fertigt, hat diese Gruppen in derselben Halle. Im Lager unterscheiden sie sich durch eine Werkstoffnummer, in der Nachweiskette durch die Gruppe.

Drei Nachweise — und wo die Gruppe entscheidet

  • Verfahrensprüfung (ISO 15614-1). Sie wird an einem Werkstoff durchgeführt; ihr Geltungsbereich beschreibt, für welche Werkstoffe die Qualifizierung gilt. Ein Werkstoff außerhalb dieses Bereichs ist nicht abgedeckt, auch wenn er im Sprachgebrauch ebenfalls „Edelstahl“ heißt.
  • Schweißanweisung (ISO 15609-1). Sie nennt den Grundwerkstoff und muss von einer Verfahrensprüfung getragen sein, deren Geltungsbereich ihn einschließt.
  • Schweißerprüfung (ISO 9606-1). Beim Schweißen mit Zusatzwerkstoff entscheidet hier nicht die Grundwerkstoffgruppe, sondern die Zusatzwerkstoffgruppe: Zusätze für nichtrostende und hitzebeständige Stähle liegen gemeinsam in FM5, Zusätze aus Nickel und Nickellegierungen in FM6. Ob der Schweißer eine Anweisung ausführen darf, hängt zusätzlich an den übrigen wesentlichen Variablen nach Abschnitt 5.1, unter anderem an Prozess, Position, Dicke und Nahtart.

Was in der Praxis schiefgeht

  • Die Zuordnung erfolgt nach Gefühl. „Das ist doch auch Edelstahl“ ist keine Gruppenzuordnung — und fällt erst auf, wenn jemand die Unterlagen prüft.
  • Die Gruppe steht nirgends. Auf der WPS steht eine Werkstoffnummer, auf der Verfahrensprüfung ein Prüfwerkstoff — welche Gruppe gemeint ist, rechnet niemand nach.
  • Die Lücke wird zur Freigabe. Fehlen Angaben, wird im Zweifel freigegeben. Richtig wäre: Der Fall ist nicht bewertbar, bis die Angabe vorliegt.

Wie eine geführte Akte hilft

EdelstahlNorm führt den Grundwerkstoff mit seiner Gruppe nach ISO 15608, leitet den Geltungsbereich der Verfahrensprüfung aus ihren Prüfangaben ab und rechnet je Gruppe aus, ob sie die Schweißanweisung trägt. Ob ein Schweißer die Anweisung ausführen darf, prüft sie über Prozess, Zusatzwerkstoffgruppe, Position, Dicke und Nahtart. Das Urteil ist dreiwertig: gedeckt, nicht gedeckt oder nicht bewertbar — fehlende Angaben werden nie zu einer Freigabe.

Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung und kein Normersatz. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils gültigen Fassung und die Festlegung der zuständigen Stelle. Fristen und Verlängerung von Schweißerprüfungen.

EdelstahlNorm läuft auf Schweißanweisung Software.