Schweißerprüfung nach ISO 9606-1: Fristen und Verlängerung
Eine Schweißerprüfung ist kein Dokument, das man einmal ablegt. Ihre Gültigkeit hängt daran, dass sie regelmäßig bestätigt und rechtzeitig verlängert wird — und beides passiert im Betrieb, nicht im Prüflabor.
Bestätigung im Sechs-Monats-Takt
Nach ISO 9606-1:2017 Abschnitt 9.2 (die Ausgabe 2012 ist gleichwertig) ist die Qualifikation eines Schweißers alle sechs Monate von der für das Schweißen verantwortlichen Person oder der Prüfstelle zu bestätigen. Bestätigt wird, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Prüfung gearbeitet hat; die Bestätigung verlängert die Gültigkeit um weitere sechs Monate.
Bleibt die Bestätigung aus, endet die Gültigkeit mit dem zuletzt bestätigten Zeitraum — die Bescheinigung wird ungültig (Abschnitt 9.1). Das ist der Grund, warum Bescheinigungen still ablaufen: Niemand bekommt eine Nachricht, wenn eine Unterschrift fehlt.
Verlängerung: drei Wege nach Abschnitt 9.3
ISO 9606-1:2017 Abschnitt 9.3 kennt drei Wege, wie die Qualifikation über den Bestätigungs-Takt hinaus geführt wird. Welcher Weg gilt, ist nach Abschnitt 9.1 bei der Ausstellung auf der Bescheinigung anzugeben; die drei Wege tragen unterschiedliche Fristen.
- Weg a — Wiederholungsprüfung alle drei Jahre. Dieser Weg kennt keine Verlängerung ohne erneute Prüfung.
- Weg b — alle zwei Jahre werden zwei Nähte aus den letzten sechs Monaten des Gültigkeitszeitraums durchstrahlt, mit Ultraschall oder zerstörend geprüft und dokumentiert; das verlängert die Qualifikation um jeweils zwei weitere Jahre.
- Weg c — die Qualifikation bleibt gültig, solange sie nach Abschnitt 9.2 im Sechs-Monats-Takt bestätigt wird und alle drei Bedingungen erfüllt sind: Der Schweißer arbeitet für denselben Hersteller, für den er qualifiziert wurde; das Qualitätsprogramm dieses Herstellers ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert; und der Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer Nähte annehmbarer Qualität nach den Anwendungsnormen geschweißt hat (bestätigt über Position, Nahtart und Badsicherung). Ein Verlängerungsdatum gibt es hier nicht.
Steht auf der Bescheinigung kein Weg, ist das Ablaufdatum nicht bestimmbar. Wer verlängern will, klärt den Weg vor Ablauf, nicht danach.
Was in der Praxis schiefgeht
- Die Liste kennt kein Datum. Bescheinigungen liegen als Scan im Personalordner; wann bestätigt wurde, steht auf dem Papier und nirgends sonst.
- Der Geltungsbereich wird übersehen. Der Schweißer ist geprüft — aber für einen anderen Prozess, eine andere Zusatzwerkstoffgruppe, eine andere Position, einen anderen Dickenbereich oder eine andere Nahtart als die, die die WPS verlangt. Im Edelstahlbau heißt das zum Beispiel: geprüft mit einem nichtrostenden Zusatz (FM5), die Anweisung verlangt einen Nickelzusatz (FM6). Der Wechsel vom austenitischen Stahl zum Duplex allein ist beim Schweißen mit Zusatzwerkstoff dagegen kein Deckungsproblem der Schweißerprüfung — beide Zusätze liegen in FM5.
- Die Frist fällt in den Urlaub. Ohne Vorlauf von einigen Wochen ist eine Verlängerung nicht mehr zu organisieren, und der Schweißer fällt aus der Zuordnung.
- Aluminium wird mitgezählt. Für Aluminium gilt ISO 9606-2 mit eigenen Geltungsbereichen; eine Prüfung nach Teil 1 trägt sie nicht.
Wie eine geführte Akte hilft
Wenn Prüfbescheinigung, Bestätigungs-Takt und Verlängerungsweg an einer Stelle liegen, ist die Frage „wer darf das schweißen“ beantwortbar, bevor jemand sie stellt. EdelstahlNorm führt zu jeder Schweißerprüfung den Geltungsbereich, den Bestätigungs-Takt und den erfassten Weg nach Abschnitt 9.3 und leitet daraus die Gültigkeit ab: ein Datum bei Weg a und b, „unbefristet“ bei Weg c und „nicht bestimmbar“, solange kein Weg erfasst ist — statt einer geschätzten Zahl.
Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung und kein Normersatz. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils gültigen Fassung und die Festlegung der zuständigen Stelle. Werkstoffgruppen nach ISO 15608 und ihre Wirkung auf die Deckung.
EdelstahlNorm läuft auf Schweißanweisung Software.