Was gemeint ist
DIN EN ISO 5817:2023-07 führt Anlauffarben in Tabelle 1 unter den Oberflächenunregelmäßigkeiten als „Anlauffarben (sichtbare Oxidschicht)“, laufende Nummer 1.24, Ordnungsnummer 610 nach ISO 6520-1. Die EN 15085-4:2023, die Norm für Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen, beschreibt in Abschnitt 5.4.5, warum sie an nichtrostendem Stahl zählen: Zunderschichten und Anlauffarben, die beim Schweißen oder bei einer Wärmebehandlung von Stählen der Werkstoffgruppen 7, 8 oder 10 nach CEN ISO/TR 15608 entstehen, unterbrechen die passive Werkstoffoberfläche (sinngemäß; Originalwortlaut englisch). Welche Güten in diesen Gruppen liegen, steht in Werkstoffgruppen nach ISO 15608.
EN 15085-4: eine Empfehlung für Schienenfahrzeuge
Die EN 15085-4:2023 legt die Fertigungsanforderungen an Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen und ihren Komponenten fest. Abschnitt 5.4.5 ergänzt dort die Empfehlungen der EN 1011-3:2018 für nichtrostende Stähle und ist als Empfehlung formuliert: Die folgenden Regeln sollten berücksichtigt werden (sinngemäß; im Original „should be considered“).
Inhaltlich nennt der Abschnitt zwei Wege, Anlauffarben zu entfernen: Schleifen oder Beizen und Passivieren. Als mögliche Methoden zählt er auf (sinngemäß):
- Schleifen mit geeigneten Schleifscheiben,
- Bürsten mit Edelstahlbürsten,
- Strahlen mit eisenfreiem Strahlmittel,
- Chemikalien nach Angabe des Herstellers des Beizmittels.
Für Betriebe außerhalb des Schienenfahrzeugbaus ist dieser Abschnitt keine Vorgabe, sondern ein Beispiel dafür, wie eine Norm das Thema regelt.
ISO 5817: Bewertung ohne festen Grenzwert
DIN EN ISO 5817:2023-07 legt Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten an Schmelzschweißverbindungen (ausgenommen Strahlschweißen) aus Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen fest. Tabelle 1 führt dazu Grenzwerte je Bewertungsgruppe D, C und B. Bei den Anlauffarben steht in allen drei Spalten derselbe Satz: „Zulässigkeit ist abhängig von der Anwendung, z. B. Werkstoff, Korrosionsschutz“.
Einordnung: Die Bewertungsgruppe allein beantwortet damit nicht, ob eine Anlauffarbe an einer Naht stehen bleiben darf. Die Antwort hängt an der Anwendung des Bauteils.
DVS 1614: ein Fundort beim Richten
Das Merkblatt DVS 1614 (Ausgabe 05/2020) „Richten im Schienenfahrzeugbau“ gibt Hinweise zum Richten geschweißter Bauteile aus Stahl und Aluminium im Schienenfahrzeugbau. Im Abschnitt 5.1.2.3 zu Chrom- und Chrom-Nickel-Stählen heißt es zum thermischen Richten: „Oxidhäute oder Anlauffarben müssen mechanisch oder chemisch entfernt werden.“ Das Merkblatt ist ein Regelwerk des DVS, keine Norm, und spricht vom Richten, nicht vom Schweißen.
Was diese Stellen nicht enthalten
Keine der zitierten Fundstellen enthält eine Farbskala, eine Zuordnung von Farbe zu Temperatur oder einen Grenzwert für zulässige Anlauffarben. Auf dieser Seite stehen deshalb auch keine.
Wo das im Betrieb hingehört
Einordnung: Oberflächenbehandlung und ihre Abnahme gehören in die Fertigungs- und Prüfvorgaben des Auftrags. Wie Beizen und Passivieren in den Normen vorkommen, steht unter Edelstahl beizen und passivieren.
EdelstahlNorm führt diese Nachbehandlung nicht. Die Software führt die Nachweise der Schweißtechnik — Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungen, Schweißerqualifikationen, Zusatzwerkstoffe und Prüfmittel.
Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung und kein Normersatz. Zitiert wird nach EN 15085-4:2023, DIN EN ISO 5817:2023-07 und Merkblatt DVS 1614 (05/2020); maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils gültigen Fassung.